Faktencheck zur Maut ab Juli 2024

Neue Lkw-Mautregelungen

und Handwerkerausnahme zum 01. Juli 2024

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Ab dem 1. Juli 2024 ändert sich in Deutschland die Mautpflicht für Lkw: Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen fallen nun unter die Mautpflicht. Diese Neuregelung, bekanntgegeben vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), senkt die Grenze für die Mautpflicht von bisher mindestens 7,5 Tonnen. Parallel tritt eine sogenannte "Handwerkerausnahme" in Kraft, die bestimmte Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit.

Fahrzeuge, die für Handwerksbetriebe im Einsatz sind und Materialien oder Güter transportieren, die für die Dienstleistungen des Betriebs notwendig sind, können von der Mautpflicht ausgenommen werden. Diese Ausnahme gilt für alle in der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie vergleichbare Ausbildungsberufe, einschließlich ausländischer Handwerksbetriebe. Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge ab sofort freiwillig über die Toll Collect-Website melden, um den Mautkontrollaufwand zu minimieren und Kontrollen effizienter zu gestalten.

Zudem werden mit der neuen Regelung die Mauttarife für einige Fahrzeugklassen ab Juli 2024 leicht gesenkt. Weitere Details zu den Änderungen und zur Handwerkerausnahme sind auf der Webseite von Toll Collect einsehbar Hier klicken! 

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